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Baden-Württemberg
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Gemeinsam gegen Hass und Hetze

V.l.n.r. Rechtsanwalt Jochen Link (WEISSER RING), Ministerin der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges, MdL, Hartmut Grasmück (Landesvorsitzender WEISSER RING Baden-Württemberg)

Diskussion über die Eindämmung von Hass und Hetze mit Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges

 

Hass und Hetze sind ein Problem für Demokratie, Gesellschaft und insbesondere die Opfer von Hasskriminalität. Welche Beiträge Justiz und Gesellschaft leisten können, um Hass und Hetze einzudämmen, haben Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS Baden-Württemberg Hartmut Grasmück sowie der Außenstellenleiter des WEISSEN RINGS im Schwarzwald-Baar-Kreis und Opferanwalt Jochen Link im Landesjustizministerium diskutiert. Der WEISSE RING kümmert sich bundesweit um Opfer von Straftaten.

Grasmück hat das letztjährige Jahresthema „Hass und Hetze“ des WEISSEN RINGS vorgestellt, dabei aber auch verdeutlicht, dass dieses Thema die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin stark beschäftigt und auch beim diesjährigen Jahresthema „Zivilcourage“ fest verankert ist.

Ministerin Gentges sagte: „Unsere Botschaft an all jene, die sich nicht an die Regeln halten, ist deutlich: Wir werden Hatespeech nicht akzeptieren – weder offline noch online. Auch im Internet gilt das Strafrecht. Umso wichtiger ist es, dass wir diejenigen, die Herausragendes beim Opferschutz leisten, nicht allein lassen. Daher bin ich dem WEISSEN RING sehr dankbar für die Arbeit und den enormen Einsatz, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier jeden Tag erbringen“.

Link schilderte Beispiele für Hasskriminalität aus seiner juristischen Praxis und zeigte auf, wie stark die Betroffenen unter solchen Straftaten teilweise leiden. Verursacht werden Ängste und Traumatisierungen, weil die Personen an sich abgewertet und verächtlich gemacht werden, egal ob es sich um Frauenhass, Homosexuellenhass, Journalistenhass, Migrantenhass oder andere Formen der Hass- bzw. Vorurteilskriminalität handelt. Viele Opfer von Hass leiden unter anderem unter Depressionen und Persönlichkeitsveränderungen.

Viele Betroffene isolieren sich auch und ziehen sich aus dem öffentlichen Diskurs zurück, was die Meinungsvielfalt unserer pluralistischen Gesellschaft gefährdet. Ein grundsätzliches Problem ist hierbei die Verschärfung der Hasskriminalität durch die digitalen Medien, da die Täter anonym bleiben sowie rund um die Uhr aktiv sein können, zudem Beleidigungen und Hassbotschaften durch das Internet eine große Reichweite haben. Eine weitere Problematik ist die häufige Fortsetzung digitaler Gewalt in der analogen Welt. Die Anschläge von Hanau und Halle zeigen dies ebenso wie die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke und die tödliche Attacke auf einen Tankwart durch einen Maskengegner in Idar-Oberstein.

Dabei kann das Strafrecht allein die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Bei der Eindämmung der Hasskriminalität geht es neben dem Schutz der Opfer auch darum, die demokratische Meinungsvielfalt und die Demokratie an sich zu schützen. Einig waren sich Gentges, Grasmück und Link, dass der Rechtsstaat Grenzen setzen muss, welche Kommunikation erlaubt wird und die Entscheidungshoheit darüber haben muss, ob Hassbotschaften Einhalt geboten wird. Diese Entscheidung darf nicht bei einzelnen Konzernen verbleiben, vielmehr muss die Möglichkeit eines demokratischen Diskurses vom Staat garantiert werden. In diesem Zusammenhang wurden auch die Chancen und Grenzen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des Digital Services Acts und des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erörtert.

Grasmück und Link zeigten sich für den WEISSEN RING dankbar, dass es seit 01.02.2022 bei allen 17 Staatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg Spezialdezernate zum Problem der Hasskriminalität gibt. „Zugleich ist zivilgesellschaftlich eine Stärkung der Medienkompetenz erforderlich, insbesondere bei jungen Menschen, damit den Hetzern und Hassern nicht die Deutungshoheit über gesellschaftliche Ereignisse und Entwicklungen überlassen wird“, wie Link erklärte.

Link stellte abschließend noch das Konzept des Digitalen Gewaltschutzes vor, welches von der Gesellschaft für Freiheitsrechte entwickelt wurde und vom WEISSEN RING unterstützt wird. Es soll dadurch eine Rechtsgrundlage zur Sperrung von Accounts ohne Identifizierung der dahinterstehenden Personen geben, um digitale Gewalt schnell stoppen zu können, ohne auf eine Klarnamenpflicht angewiesen zu sein. 

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