Bild (Abdruck honorarfrei möglich): Hier beim Treffen von links nach rechts Jochen Link (WEISSER RING, Außenstelle Schwarzwald-Baar-Kreis), Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Hauser (Geschäftsstelle des Oberbeauftragten), Monika Toussaint (stellvertretende Landesvorsitzende), Alexander Schwarz (Opferbeauftragter der Landesregierung), Hartmut Grasmück (Landesvorsitzender WEISSER RING), Sonja Siebold (Landesbüro WEISSER RING), Claudia Koster (Geschäftsstelle des Opferbeauftragten) und Dr. Jana Denkinger (Psychologische Psychotherapeutin der Geschäftsstelle des Opferbeauftragten).
Der Opferschutz in Baden-Württemberg wird weiter ausgebaut: Beim Jahrestreffen des WEISSEN RINGS mit dem Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg, Alexander Schwarz. im Ministerium der Justiz und für Migration in Stuttgart wurde die enge Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Kooperationsvereinbarung bekräftigt.
Bereits seit 2021 arbeiten der WEISSE RING und der Opferbeauftragte der Landesregierung zusammen, um Kriminalitätsopfern schnell und effektiv zu helfen. Die Kooperationsvereinbarung sieht eine enge Verzahnung der Hilfsangebote vor, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Ressourcen optimal zu nutzen.
„Unser Ziel ist es, dass Opfer von Straftaten nicht allein gelassen werden, sondern gezielte Unterstützung erhalten – sei es durch Beratung, rechtlichen Beistand oder psychosoziale Prozessbegleitung“, erklärte Alexander Schwarz, Opferbeauftragter der Landesregierung.
Eine wesentliche Neuerung für den Opferschutz in Baden-Württemberg ist die Schaffung von 17 neuen Stellen für Opferbeauftragte bei den Staatsanwaltschaften. „Diese sollen dazu beitragen, Opfer frühzeitig über ihre Rechte und Unterstützungsangebote zu informieren und das Netzwerk im Opferschutz zu stärken“, wie Oberstaatsanwalt Dr. Alexander Hauser erläuterte, der das Konzept vorstellte.
„Ein Opfer einer Straftat benötigt vielfältige Informationen, um angemessene Hilfe zu erhalten und seine Rechte wahrzunehmen – sei es in Bezug auf psychotherapeutische Hilfe, Nebenklage, Gewaltschutz oder Entschädigungsansprüche“, betonte der Landesvorsitzende des WEISSEN RINGS Baden-Württemberg, Hartmut Grasmück.
Mit den neuen Opferbeauftragtenstellen bei den Staatsanwaltschaften und der bewährten Zusammenarbeit zwischen dem WEISSEN RING und dem Opferbeauftragten der Landesregierung wird der Opferschutz in Baden-Württemberg weiter gestärkt. Die enge Vernetzung staatlicher und nichtstaatlicher Hilfsangebote stellt sicher, dass Betroffene die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Erreichbar sind der Opferbeauftrage und der WEISSE RING hier: